gestern kam mein aus für meinen LAPCO lauf:
"Beschlagnahme wegen verstoß gegen das Waffengesetz"
dies ist eine nachricht vom zoll und ich vermute, dass bald von der polizei etwas wegen diesem verstoß kommen wird :-(
@DLDS: holt ihr euch denn vorher eine genehmigung oder vertraut ihr dieser aussage einfach? ("Läufe - Kein Problem da keine Züge")
ich würde sehr gerne diesen lauf haben und frage euch mal über diesen weg, ob einer, der mit sicherheit weiss, dass er den lauf durchbekommt, bereit wäre diesen für mich zu bestellen und mir dann zuzuschicken. inzwischen würden es wahrscheinlich schon 2-3 läufe und eventuell noch ein laufset von lapco sein.
wer zu so etwas bereit ist, kann ja mal hier posten oder mir eine nachricht schicken. thanks.
Sammelbestellungen im Ausland - wichtig
- docdawson
- Will hier nur verkaufen
- Fossy
- Moderator
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Another One bites the Dust...
Lasst die Finger von der Bestellung waffenrelevanter Teile aus dem Ausland!
Auch wenn die Bestellung laut dem Gesetzestext eigentlich kein Problem sein dürfte, existiert bei der Einfuhr am Zoll immer noch die Schnittstelle 'Mensch'... in dem Fall: Der Zöllner.
Auch ein Zöllner ist 'nur' ein Mensch und hat nicht alle Regularien hundertpro im Kopf und kennt jede noch so kleine Auslegungsmöglichkeit. Er sieht einen Lauf, weiß es ist ein Waffenteil und zieht das Teil ein...
Möglicherweise würde man den Lauf nach ewigen juristischen Exkursionen zurück bekommen... aber lohnt sich das wirklich?
Mein Tip:
Wenn ihr etwas aus dem Ausland haben wollt (nicht weil da billiger, sondern weil hier nicht verfügbar) so gibt es folgende sinnvolle Wege...
- Auf einem internationalen Turnier das Teil kaufen und selbst mitbringen (KEINE Marker!!!) bzw von Freunden/ Bekannten mitbringen lassen...
- Einen Händler (mit WBK) eures Vertrauens bitten, das Teil bei einer Auslandsbestellung eigens für euch mitzubestellen (Erfolgswahrscheinlichkeit ist bei kleineren Händlern besser ) Hierbei liegt der Preis aber vermutlich ein gutes Stück höher... ist aber vollkommen legal!
- Einen Freund/Bekannten aus dem nahen Ausland (oder einer Army-Base) bitten, das Teil für Euch zu bestellen... (bedenke Waffenrelevanz!)
Ein 'waffenrelevantes Teil' ist laut Gesetzestext solch ein Teil einer Waffe, ohne deren Vorhandensein die Funktion der Waffe nicht gewährleistet ist.
Bedeutet bei Feuerwaffen: Abzugsmechanismus, Verschluß und Lauf.
Griffschalen zum Beispiel sind nicht erforderlich damit die Waffe schießt, der Verschluß aber irgendwie schon
Waffenrelevante Teile dürfen in .de nur von Händlern mit WHL (Waffenhandelslizenz) eingeführt und vertrieben werden. Eine WHL ist nicht universell, sondern in Klassen geteilt. Ein Händler mit WHL für Luftdruckwaffen darf also zum Beispiel keine 45er Magnum einführen/verkaufen.
Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr, der Besitz, das Führen etc von solchen Waffen, die von ihrer Beschaffenheit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Das sind zum Beispiel Sturmgewehre, Handgranten, Maschinenpistolen, Minen etc.
Für den Paintballer im ersten Moment scheinbar uninteressant, doch gerade bei solch seltsamen Dingen wie Knifften aus dem Ausland (ohne lagales ) besteht die Möglichkeit, dass der Marker über verschiedene Feuermodi verfügt. Der Besitz zum Beispiel einer Spyder mit Fullauto-Modus (Salvenmodus reicht auch!) wird vor dem Gesetz nicht anders gewertet, wie der Besitz einer voll funktionsfähigen H&K MP5 ! :shock:
In Deutschalnd ist der Besitz sowie das Führen solcher Waffen und Kampfmittel nur Bundesbehörden (Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr) gestattet!
MERKE: Die Einfuhr von waffenrelevanten Teilen nach Deutschland ohne entsprechende WHL ist verboten und beinhaltet eine Straftat!
Lasst die Finger von der Bestellung waffenrelevanter Teile aus dem Ausland!
Auch wenn die Bestellung laut dem Gesetzestext eigentlich kein Problem sein dürfte, existiert bei der Einfuhr am Zoll immer noch die Schnittstelle 'Mensch'... in dem Fall: Der Zöllner.
Auch ein Zöllner ist 'nur' ein Mensch und hat nicht alle Regularien hundertpro im Kopf und kennt jede noch so kleine Auslegungsmöglichkeit. Er sieht einen Lauf, weiß es ist ein Waffenteil und zieht das Teil ein...
Möglicherweise würde man den Lauf nach ewigen juristischen Exkursionen zurück bekommen... aber lohnt sich das wirklich?
Mein Tip:
Wenn ihr etwas aus dem Ausland haben wollt (nicht weil da billiger, sondern weil hier nicht verfügbar) so gibt es folgende sinnvolle Wege...
- Auf einem internationalen Turnier das Teil kaufen und selbst mitbringen (KEINE Marker!!!) bzw von Freunden/ Bekannten mitbringen lassen...
- Einen Händler (mit WBK) eures Vertrauens bitten, das Teil bei einer Auslandsbestellung eigens für euch mitzubestellen (Erfolgswahrscheinlichkeit ist bei kleineren Händlern besser ) Hierbei liegt der Preis aber vermutlich ein gutes Stück höher... ist aber vollkommen legal!
- Einen Freund/Bekannten aus dem nahen Ausland (oder einer Army-Base) bitten, das Teil für Euch zu bestellen... (bedenke Waffenrelevanz!)
Ein 'waffenrelevantes Teil' ist laut Gesetzestext solch ein Teil einer Waffe, ohne deren Vorhandensein die Funktion der Waffe nicht gewährleistet ist.
Bedeutet bei Feuerwaffen: Abzugsmechanismus, Verschluß und Lauf.
Griffschalen zum Beispiel sind nicht erforderlich damit die Waffe schießt, der Verschluß aber irgendwie schon
Waffenrelevante Teile dürfen in .de nur von Händlern mit WHL (Waffenhandelslizenz) eingeführt und vertrieben werden. Eine WHL ist nicht universell, sondern in Klassen geteilt. Ein Händler mit WHL für Luftdruckwaffen darf also zum Beispiel keine 45er Magnum einführen/verkaufen.
Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr, der Besitz, das Führen etc von solchen Waffen, die von ihrer Beschaffenheit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Das sind zum Beispiel Sturmgewehre, Handgranten, Maschinenpistolen, Minen etc.
Für den Paintballer im ersten Moment scheinbar uninteressant, doch gerade bei solch seltsamen Dingen wie Knifften aus dem Ausland (ohne lagales ) besteht die Möglichkeit, dass der Marker über verschiedene Feuermodi verfügt. Der Besitz zum Beispiel einer Spyder mit Fullauto-Modus (Salvenmodus reicht auch!) wird vor dem Gesetz nicht anders gewertet, wie der Besitz einer voll funktionsfähigen H&K MP5 ! :shock:
In Deutschalnd ist der Besitz sowie das Führen solcher Waffen und Kampfmittel nur Bundesbehörden (Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr) gestattet!
MERKE: Die Einfuhr von waffenrelevanten Teilen nach Deutschland ohne entsprechende WHL ist verboten und beinhaltet eine Straftat!
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- Max Paint
- Rec-Baller
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am besten fragst du mal beim Kreis bzw Landratsamt nach, wie es geregelt ist. Ich konnte beim Zoll keine verbindliche Zusage bekommen, und hab deshalb beim Kreis nachgefragt, wo ich das schriftlich bekommen habe.
mit soeinem wisch dann zu den zuständigen Behörden hin und du bekommst deinen Lauf.
mit soeinem wisch dann zu den zuständigen Behörden hin und du bekommst deinen Lauf.
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- docdawson
- Will hier nur verkaufen
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bei feuerwaffen mag das ja stimmen (anscheinend auch einfach bei pb-waffen), aber wenn die gesetzte so vage ausgelegt sind, dann sag ich doch, dass meine waffe ohne den lauf voll funktionsfähig ist, nur halt weniger effektiv.
warum darf ich eigentlich den lauf selber aus dem ausland mit einführen, aber nicht schicken lassen? ich hatte ja auch schon überlegt, den lauf nach polen senden zu lassen und dann selbst abzuholen mitsamt meiner ausrüstung als alibi.
@Max Paint: was hast du schriftlich bekommen, das du einen lauf importieren darfst? und mit dem gehst du dann ggf. zum zoll, wenn die fragen bei der einfuhr haben?
wie gesagt ich hatte beim berliner-lka angefragt, aber die waren wenig arbeitswütig und haben einfach vermutungen in den raum gestellt.
inzwischen lohnt sich das natürlich nicht, aber mir konnte beim berliner LKA auch keiner vorher sagen, warum genau ("§") das verboten sei, sondern nur:"wahrscheinlich verboten".Fossy hat geschrieben:Another One bites the Dust...
Möglicherweise würde man den Lauf nach ewigen juristischen Exkursionen zurück bekommen... aber lohnt sich das wirklich?
...Bedeutet bei Feuerwaffen: Abzugsmechanismus, Verschluß und Lauf.
Griffschalen zum Beispiel sind nicht erforderlich damit die Waffe schießt, der Verschluß aber irgendwie schon
bei feuerwaffen mag das ja stimmen (anscheinend auch einfach bei pb-waffen), aber wenn die gesetzte so vage ausgelegt sind, dann sag ich doch, dass meine waffe ohne den lauf voll funktionsfähig ist, nur halt weniger effektiv.
warum darf ich eigentlich den lauf selber aus dem ausland mit einführen, aber nicht schicken lassen? ich hatte ja auch schon überlegt, den lauf nach polen senden zu lassen und dann selbst abzuholen mitsamt meiner ausrüstung als alibi.
@Max Paint: was hast du schriftlich bekommen, das du einen lauf importieren darfst? und mit dem gehst du dann ggf. zum zoll, wenn die fragen bei der einfuhr haben?
wie gesagt ich hatte beim berliner-lka angefragt, aber die waren wenig arbeitswütig und haben einfach vermutungen in den raum gestellt.
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- Fossy
- Moderator
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Der Fisch stinkt noch an ganz anderer Seite... Zum Beispiel die Sache mit 7,5joule. Da wird davon ausgegangen, dass es sich um ein massives Gesschoß handelt. Marker verschiessen aber instabile Geschosse, welche einen Großteil der Aufprallenergie durch das Zerplatzen aufnehmen und diese nicht komplett auf das Ziel abgeben... ein Marker hat auch keinen Verschluß in dem Sinne, trotzdem ist er als Schußwaffe definiert... und so kommt eins zum anderen...
Nichtsdestotrotz gilt das Waffengesetz in vollem Umfang für Markierer... motzen, diskutieren und hinterfragen is also müßig
Wer will Dir denn nachweisen, ob der Lauf nun neu ist oder nicht schon älter?
Bedenke aber bei Mitnahme des Markers ins Ausland die vorherige(!) Anmeldung via INF-3 Formular... frag dazu am besten mal einen von den Homodox... ääähhhh... Hetrodox ( :lol: )... die sind ständig im Ausland (Tschechien) unterwegs und haben da eine gewisse Routine in dem Formulargedöns...
Das Problem ist nicht das Gesetz, das Problem ist, dass Marker als Waffen definiert sind.docdawson hat geschrieben:...
bei feuerwaffen mag das ja stimmen (anscheinend auch einfach bei pb-waffen), aber wenn die gesetzte so vage ausgelegt sind, dann sag ich doch, dass meine waffe ohne den lauf voll funktionsfähig ist, nur halt weniger effektiv.
Der Fisch stinkt noch an ganz anderer Seite... Zum Beispiel die Sache mit 7,5joule. Da wird davon ausgegangen, dass es sich um ein massives Gesschoß handelt. Marker verschiessen aber instabile Geschosse, welche einen Großteil der Aufprallenergie durch das Zerplatzen aufnehmen und diese nicht komplett auf das Ziel abgeben... ein Marker hat auch keinen Verschluß in dem Sinne, trotzdem ist er als Schußwaffe definiert... und so kommt eins zum anderen...
Nichtsdestotrotz gilt das Waffengesetz in vollem Umfang für Markierer... motzen, diskutieren und hinterfragen is also müßig
Die Polentour geht in die gleiche Richtung wie Stuff von einem Turnier mitbringendocdawson hat geschrieben:...
warum darf ich eigentlich den lauf selber aus dem ausland mit einführen, aber nicht schicken lassen? ich hatte ja auch schon überlegt, den lauf nach polen senden zu lassen und dann selbst abzuholen mitsamt meiner ausrüstung als alibi.
Wer will Dir denn nachweisen, ob der Lauf nun neu ist oder nicht schon älter?
Bedenke aber bei Mitnahme des Markers ins Ausland die vorherige(!) Anmeldung via INF-3 Formular... frag dazu am besten mal einen von den Homodox... ääähhhh... Hetrodox ( :lol: )... die sind ständig im Ausland (Tschechien) unterwegs und haben da eine gewisse Routine in dem Formulargedöns...
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- docdawson
- Will hier nur verkaufen
- sven
- X-Baller
- Wohnort: HKArmy free since '99
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nur ma so am rande
INF-3 brauch man nur für nicht EU-Länder, also auch nicht mehr für Polski und TschechienFossy hat geschrieben:Bedenke aber bei Mitnahme des Markers ins Ausland die vorherige(!) Anmeldung via INF-3 Formular... frag dazu am besten mal einen von den Homodox... ääähhhh... Hetrodox ( :lol: )... die sind ständig im Ausland (Tschechien) unterwegs und haben da eine gewisse Routine in dem Formulargedöns...
nur ma so am rande
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- Fossy
- Moderator
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Damn!... Is ja wahr... die Polen und Tschechen gehören ja jetzt auch zum INF-3-freien EU-Raum... ich Honk! :?
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- docdawson
- Will hier nur verkaufen
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d.h. ich kann meinen - gestempelten markierer einfach so mitnehmen oder muss man irgendetwas beachten, anmelden oder ähnliches?
was ist, wenn man von einem unwissendem zollbeamten kontrolliert wird?
was ist, wenn man von einem unwissendem zollbeamten kontrolliert wird?
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- sven
- X-Baller
- Wohnort: HKArmy free since '99
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ja, zwischen EU Ländern kein problem.. leider gilt das schengener abkommen afaik nicht für die neuen EU-Länder. und vor beamten wilkür ist man nunmal nirgendswo sicher.docdawson hat geschrieben:d.h. ich kann meinen - gestempelten markierer einfach so mitnehmen oder muss man irgendetwas beachten, anmelden oder ähnliches?
was ist, wenn man von einem unwissendem zollbeamten kontrolliert wird?
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- docdawson
- Will hier nur verkaufen
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sorry, dass ich diesen thread ein wenig missbrauche, aber:
- mit dem schengener-abkommen meinst du, dass trotzdem noch grenzkontrollen bestehen, man also bei der fahrt nach polen die mitnahme einer pb-waffe anmelden sollte?
- ist es vielleicht trotzdem besser so ein INF-3 formular auszufüllen?
- also selbst mit dem INF-3 ist man nicht auf der sicheren seite?
- auf diesem INF-3 formular würden ja wahrscheinlich alle teile aufgelistet sein, also auch läufe etc. oder nehmen die das nicht so genau?
danke.
- mit dem schengener-abkommen meinst du, dass trotzdem noch grenzkontrollen bestehen, man also bei der fahrt nach polen die mitnahme einer pb-waffe anmelden sollte?
- ist es vielleicht trotzdem besser so ein INF-3 formular auszufüllen?
- also selbst mit dem INF-3 ist man nicht auf der sicheren seite?
- auf diesem INF-3 formular würden ja wahrscheinlich alle teile aufgelistet sein, also auch läufe etc. oder nehmen die das nicht so genau?
danke.
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- sven
- X-Baller
- Wohnort: HKArmy free since '99
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nein, du brauchst kein INF3.. sonst hätten wir dieses jahr wie die blöden den mist ausfüllen müssen, was wir im ausland waren
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- the Gamer
- Moderator
- Wohnort: Forchheim
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die Einfuhr von Läufen ist auch in Ordnung, wenn Du von deinem Ordnungsamt eine Verbrinngungserlaubnis hast......laut Zoll Bamberg
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- Dreamcrasher
- Mugger
- Wohnort: Fulda
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totengräber!
--- habe nie ne erlaubniss gebraucht... schon läufe, griffe ect geordert... nie was vorzeigen müssen
--- habe nie ne erlaubniss gebraucht... schon läufe, griffe ect geordert... nie was vorzeigen müssen
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- the Gamer
- Moderator
- Wohnort: Forchheim
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las den Totengräber mal lieber stecken.....
Re: Sammelbestellungen im Ausland - wichtig
@DreamcrasherBen hat geschrieben: Wenn ihr weitere Teile zur Ergaenzung der Liste kennt, bitte posten.
las den Totengräber mal lieber stecken.....
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- Dreamcrasher
- Mugger
- Wohnort: Fulda
- murdel
- Will hier nur verkaufen
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Hi,
also ich habe problemlos einen 16" Silencer Barrel für Spider Aggressor XT bekommen im September 2004.
also ich habe problemlos einen 16" Silencer Barrel für Spider Aggressor XT bekommen im September 2004.
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- mnt
- Jōnin
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Es geht nicht darum obs geht, sondern das der Import eigentlich nicht erlaubt ist und man das Risiko eingeht die Lieferung zu verlieren + Ärger zu kriegen
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- docdawson
- Will hier nur verkaufen
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ich kann dazu nur sagen, wie es bei mir abgelaufen ist. ob es erlaubt oder nicht erlaubt ist, kann ich selbst nach einem jahr zoll-ärger und wiederbekommenen lauf nicht sagen.
jedenfalls hatten mich die zollbeamten bei der einfuhr zu sich bestellt und zusammen das paket geöffnet. ich hatte sogar meinen markierer dabei, den er auch am liebsten behalten hätte, "da ja ein nix deutsches sei sondern irgendeine internationale kennung!". :wichs:
gut der lauf war erst mal weg und dann war da die angst wegen eines verfahrens gegen das waffengesetz. einhalbes jahr später nach meinem einspruch und etlichen telefonaten mit den zollbeamten bekam ich einen termin bei der zollfahndung.
zwei nette herren nahmen mir die angst und sagten, dass sie durch ein neues gesetz leider desöfteren mit solchen kinderspielzeug konfrontiert wären, u.a. auch mit der überprüfung der mündungsgeschwindigkeit von knallerbsen pistolen. lol.
die zwei herren wollten dann schriftlich von mir warum ich sowas bestellt habe usw. also ob ich gedankenlos gehandelt habe, oder ob ich mich informiert hätte.
anhand diverser gesetzestexte, habe ich versucht zu erklären, dass ich der meinung bin, dass ein lauf deshalb einführbar ist, da er zu einer waffe gehört, die mit frei erhältlich und auch einführbar sei. der lauf ist der waffe gleichgestellt, also auch einführbar. so steht es auch auf der internetseite vom zoll.
beim BKA war der zuständige herr (zuständig für wesentliche teile einer waffe), bei dem ich mich zwischenzeitlich mal persönlich informiert hatte, anderer meinung. er sagte "der lauf ist der waffe gleichgestellt und müsse somit auch ein haben. ausnahme sind läufe, die mit der waffe beschossen wurden und so beim beschussamt vorliegen. alle deutschen händler die zusatzläufe an menschen verkaufen, die keine waffenbsitzkarte haben, handeln illegal". :wichs:
nun gut. ich bekam dann bald die bestätigung vom staatsanwalt, dass das verfahren gegen mich eingestellt wurde. kein wort vom lauf. es dauerte dann wieder ne weile und kostete ne menge energie, um dann auch diesen wieder zu bekommen.
FAZIT: ich machs nicht mehr. inzwischen hab ich auch erst mal alles was ich brauch. wenn dann würd ich wahrscheinlich erst mal zum zoll mit meinen "gewonnenen" unterlagen gehen und mir etwas schriftliches holen.
wer mehr infos braucht, kann sich ja bei mir mal melden, damit ich diesen beitrag nicht noch mehr ausdehne. evtl kann ich ja meinen kram zuschicken und tipps für die richtigen internetseiten geben. der bei der zollfahndung war nämlich sehr begeistert, dass ich meinen einspruch so sachlich und mit gut hinterlegten argumenten (paragraphen) dort schriftlich eingereicht hatte.
jedenfalls hatten mich die zollbeamten bei der einfuhr zu sich bestellt und zusammen das paket geöffnet. ich hatte sogar meinen markierer dabei, den er auch am liebsten behalten hätte, "da ja ein nix deutsches sei sondern irgendeine internationale kennung!". :wichs:
gut der lauf war erst mal weg und dann war da die angst wegen eines verfahrens gegen das waffengesetz. einhalbes jahr später nach meinem einspruch und etlichen telefonaten mit den zollbeamten bekam ich einen termin bei der zollfahndung.
zwei nette herren nahmen mir die angst und sagten, dass sie durch ein neues gesetz leider desöfteren mit solchen kinderspielzeug konfrontiert wären, u.a. auch mit der überprüfung der mündungsgeschwindigkeit von knallerbsen pistolen. lol.
die zwei herren wollten dann schriftlich von mir warum ich sowas bestellt habe usw. also ob ich gedankenlos gehandelt habe, oder ob ich mich informiert hätte.
anhand diverser gesetzestexte, habe ich versucht zu erklären, dass ich der meinung bin, dass ein lauf deshalb einführbar ist, da er zu einer waffe gehört, die mit frei erhältlich und auch einführbar sei. der lauf ist der waffe gleichgestellt, also auch einführbar. so steht es auch auf der internetseite vom zoll.
beim BKA war der zuständige herr (zuständig für wesentliche teile einer waffe), bei dem ich mich zwischenzeitlich mal persönlich informiert hatte, anderer meinung. er sagte "der lauf ist der waffe gleichgestellt und müsse somit auch ein haben. ausnahme sind läufe, die mit der waffe beschossen wurden und so beim beschussamt vorliegen. alle deutschen händler die zusatzläufe an menschen verkaufen, die keine waffenbsitzkarte haben, handeln illegal". :wichs:
nun gut. ich bekam dann bald die bestätigung vom staatsanwalt, dass das verfahren gegen mich eingestellt wurde. kein wort vom lauf. es dauerte dann wieder ne weile und kostete ne menge energie, um dann auch diesen wieder zu bekommen.
FAZIT: ich machs nicht mehr. inzwischen hab ich auch erst mal alles was ich brauch. wenn dann würd ich wahrscheinlich erst mal zum zoll mit meinen "gewonnenen" unterlagen gehen und mir etwas schriftliches holen.
wer mehr infos braucht, kann sich ja bei mir mal melden, damit ich diesen beitrag nicht noch mehr ausdehne. evtl kann ich ja meinen kram zuschicken und tipps für die richtigen internetseiten geben. der bei der zollfahndung war nämlich sehr begeistert, dass ich meinen einspruch so sachlich und mit gut hinterlegten argumenten (paragraphen) dort schriftlich eingereicht hatte.
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