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Frames legal aus USA nach D?

Griffschalen, Feedtubes, Schnick-Schnack usw.
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Laprada
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Frames legal aus USA nach D?

#1

04.07.2013 21:34

Habe hier einen Makierer liegen, welche alle 3 Stempel auf dem ASA Block hat.

Nun hätte ich die Möglichkeit, einen begehrten Frame inkl. Trigger aus den USA zu bekommen.

Nun meine Frage:

Darf man Frames nach D einführen?
Oder gelten sie als Waffenrelevante Teile?

Bezüglich der Stempel wäre es ja theoretisch egal.

Freue mich über jeden Kommentar (außer Trolling). ;)

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Perkele
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#2

04.07.2013 21:55

Meines wissens nach ist es illegal. Soll aber leute geben die ohne Probleme damit durch gekommen sind... ich hatte es mir auch mal überlegt, aber das risiko da palaver zu bekommen war mir zu gross!

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tenshu
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#3

04.07.2013 22:51

Ich würde es mal analog zu einer "echten" Schusswaffe sehen:
Trigger = waffenrelevantes Teil? --> JA
Frame = waffenrelevantes Teil? --> JA

Gibt eigentlich kaum etwas, was nicht "waffenrelevant" ist. Mit fallen da grad Eyecover oder nen on/off ein.
Aber alles, was das Schussverhalten verändern "könnte" gilt i.d.R als waffenrelevantes Bauteil. Auch wenn der Frame das Schussverhalten nicht ändern sollte, so ist es jedoch ein elementares Bauteil.

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g3Nt3CH
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#4

05.07.2013 01:21

Deswegen um die Fragen aus dem Weg zu gehen per Fedex int. Express versenden. Die dürfen selbstverzollen! Und du hast keinen direkten Kontakt mit den Behörden.
Das geht in der Regel ohne Nachfragen durch. Es ist ja nicht so, dass man das nicht einführen darf sondern nur extreme viel Papierkram. Du musst halt nur viel zahlen.

Aber das ganze lohnt sich wirklich nur für Sonderelemente, die hier keiner mehr hat oder sich keiner darum kümmert weil der Markt zu klein wäre.

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Castor
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#5

05.07.2013 06:46

Legal NEIN, funktionieren tuts trotzdem...

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Veit
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#6

05.07.2013 07:00

Habe selber schon ein Body , Frame und Lauf schicken lassen .
Musste es am Zoll abholen und denen ging es nur um den Wert !
Hab's als gebraucht gut durch bekommen .. ;)

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icp-ms
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#7

05.07.2013 07:02

Wie Veit sagt.
Mit Glück gehts durch den Zoll.
Wenn man Pech hat muss man das Teil abholen, dauert zwar dann etwas länger aber man bekommt seine Sachen zu 95%

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barbie-q
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#8

05.07.2013 07:15

kann ich bestaetigen. der zoll will nur kohle sonst is denen fast alles egal.

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CanesTC
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Re: Frames legal aus USA nach D?

#9

05.07.2013 07:54

Laprada hat geschrieben:Habe hier einen Makierer liegen, welche alle 3 Stempel auf dem ASA Block hat.

Nun hätte ich die Möglichkeit, einen begehrten Frame inkl. Trigger aus den USA zu bekommen.

Nun meine Frage:

Darf man Frames nach D einführen?
Oder gelten sie als Waffenrelevante Teile?

Bezüglich der Stempel wäre es ja theoretisch egal.

Freue mich über jeden Kommentar (außer Trolling). ;)
Ist nicht legal, kannst aber wegen "Unwissenheit" der/des Zollbeamten Glück haben. ;)

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MAD MAXX
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#10

05.07.2013 08:49

Würde mich denen anschließen die Sagen das das erlaubt ist...

Weil ein Frame hat ja eigentlich noch viel weniger mit dem Schußablauf zu tun als ein Bolt zum Beispiel. Ich darf aber, laut Aussage eines kundigen Zollbeamten, einen Bolt legal nach D schicken lassen.?! Also warum soll ein Frame illegal sein??

Also ich lass mich aber gerne beleeren und würde raten einfach beim Zoll anzurufen, da gibt es immer einen Waffenspezi mit denen man gut reden kann...
Zuletzt geändert von MAD MAXX am 05.07.2013 08:53, insgesamt 1-mal geändert.

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skor
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#11

05.07.2013 08:51

Nach'm deutschen Waffengesetz ist es illegal aber meinem Zoll wärs vor zwei Wochen egal als ich mit n GEO Frame bestellt habe.

Auch nach Rückfrage beim waffenspezi meinten die das das i.o geht :)

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MAD MAXX
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#12

05.07.2013 08:56

So meine ich das auch... also anrufen und Fragen... kostet nur Telefongebühren

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subtraxx
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#13

05.07.2013 10:30

Rein rechtlich müsste jegliche Veränderung der Markierer illegal sein. Denn nur so wie er stock kommt ist er in Deutschland durchs Beschussamt. Und da von jedem Markierer Modell ein PTB Muster existiert ist nur die exakte Bauweise zugelassen. Sprich jeglicher Umbau weicht den Markierer ja vom Muster ab und führ somit zum erlöschen des F und ist somit rechtlich gesehen illegal. Und da die wenigsten Paintballspieler Büchsenmacher sind ist der Umbau von den Spielern auch nicht rechtens. Aber wo kein Kläger da kein Richter!

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MAD MAXX
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#14

05.07.2013 10:52

subtraxx hat geschrieben:Rein rechtlich müsste jegliche Veränderung der Markierer illegal sein. Denn nur so wie er stock kommt ist er in Deutschland durchs Beschussamt. Und da von jedem Markierer Modell ein PTB Muster existiert ist nur die exakte Bauweise zugelassen. Sprich jeglicher Umbau weicht den Markierer ja vom Muster ab und führ somit zum erlöschen des F und ist somit rechtlich gesehen illegal. Und da die wenigsten Paintballspieler Büchsenmacher sind ist der Umbau von den Spielern auch nicht rechtens. Aber wo kein Kläger da kein Richter!
Das ist alles richtig... aber es geht nicht um einen Umbau sondern lediglich um die Beschaffung eines Frames...
Klar ist das wenn der Marker umgebaut wird muss er in D zum Amt. Denke mal wie einzelabnahe beim TüV. Oder er wird im Ausland umgebaut, gespielt und verwart oder sehe ich das falsch?

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RAFd3v
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#15

05.07.2013 11:32

Wenn ich Frames eingeführt habe musste ich gelegentlich die Knifte mitbringen um die Stempel nachzuweisen.
Da wars aber eigentlich auch egal ob der Frame zur Knifte gepasst hat oder nicht.

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subtraxx
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#16

05.07.2013 11:52

@MAD MAXX ich wollte dich auch mit meinem Post nicht verurteilen oder angreifen ;) Hoffe das ist nicht so rübergekommen.

Hab mal für dich Google Bemüht und folgenden Schriftverkehr gefunden. Hierbei ging es um Softairwaffen, welche ja auch durch den PTB müssen.
Sehr geehrter Herr XXX

nach umfangreichen Recherchen, die mich sehr viel Zeit gekostet haben, kann ich Ihnen nachfolgende, verbindliche Auskunft erteilen:
Für alle sog.“freien“ Schusswaffen, die in der BRD erworben werden können, wurde vom Hersteller oder Importeur ein Bauartmuster mit den erforderlichen technischen Unterlagen bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgelegt. Nach entsprechender Prüfung (0,5J < E < 7,5J) wurde die „Musterwaffe“ zugelassen und der Hersteller/Importeur erhielt von der PTB die Berechtigung, alle Waffen dieser Bauart mit der erforderlichen Kennzeichnung „F im Fünfeck“ zu versehen.

Wie Sie richtig erkannt haben, sagt das Waffengesetz: Wesentliche Teile von Schusswaffen stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

Dies ist jedoch bei dem von Ihnen einzuführenden wesentlichen Teil für ihre Pistole nicht der Fall, da für dieses weder die notwendige Anzeige gem. § 14 Abs.4 Beschussgesetz bei der PTB erstattet wurde noch ein Baumuster mit den entsprechenden Unterlagen beigefügt wurde!

Es müsste also eine Einzelzulassung durch ein deutsches Beschussamt erfolgen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

Für die Einfuhr eines nicht zugelassenen wesentlichen Teiles einer Schusswaffe ist eine sog. Verbringungserlaubnis gem. § 29 WaffG erforderlich. Diese kann nur erteilt werden, wenn der Empfänger Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) ist.
Die Voraussetzungen für deren Erteilung sind in § 4 WaffG geregelt: Vollendung des 18.Lebensjahres, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnisnachweis.


Für alle erforderlichen Erlaubnisse und die Einzelabnahme beim Beschussamt müssen Sie mit Kosten von ca. 160,-- € + Zollgebühren + Mehrwertsteuer rechnen!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Michael Failing
Landkreis Gießen
- Waffenbehörde -
Bachweg 9
35398 Gießen
Tel.: 0641/9390-2232
Fax: 0641/9390-2239
email: michael.failing@lkgi.de

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MAD MAXX
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#17

05.07.2013 12:05

Nene alles gut ist ja ein informeller austausch... und kein streit.

Der Text ist schonmal gut... was mich jetzt nur irritiert ist, das es scheinbar unterschiedliche Aussagen gibt.

Leider habe ich die Aussage meines Zollbeamten nicht schriftlich sondern nur mündlich bekommen, die besagt das ich mir einen Bolt zuschicken lassen darf.

Einen Bolt würde ich jetzt als einen wesendlicheren Bestandteil einer Waffe einstufen als einen Frame??!

Ich glaub das muss/wird/sollte immer im Einzelfall erfragt werden ob man das privat machen darf oder eben einen Händler mit der Beschaffung beauftragen... was vielleicht teuerer wird aber dann für einen selber sicherer ist...

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subtraxx
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#18

05.07.2013 12:24

Also am sichersten fährst du wenn du dir beim Ordnungsamt deines Bezirks eine schriftliche genehmigung holst. Dann kann der Zoll dir relativ wenig wenn du ne schriftliche Erlaubnis hast. Kannst ja argumentieren, dass bei einem Markierer der Frame nun nicht so essenziell ist. Ich wünsche dir jedenfalls alles gute und keinen Stress mit den Behörden. :)

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Woddy713
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#19

05.07.2013 13:04

Wieso sollte das einführen des Frames verboten werden. Vor dem Gesetzt ist es nur ein Stück Aluminium oder Kunststoff. Erst wenn du es an den Markierer montierst, könnte es kritisch werden. Paintballläufe kann man auch ohne Probleme einführen, da es sich hierbei nur um ein Alu-Rohr handelt. Läufe mit Zügen sind allerdings verboten. Das sind dann wieder Waffenläufe. Halt typisch Deutsch!!!!

Nur ganze Markierer dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Theoretisch könnte man alles auseinander bauen, und einzeln und getrennt voneinander nach Deutschland bringen. Weil das sind dann einzelne Aluminiumteile, was sollte denn dagegen sprechen.

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subtraxx
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#20

05.07.2013 13:17

@woddy713
deine Aussage ist so nicht ganz richtig. Rein rechtlich ist es schon verboten die Teile einzeln einzuführen, denn siehe hier:
1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1 Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2 Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

1.3.2
bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;


bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;


bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;


1.3.5
als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

1.3.6
Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

Und ob der Lauf gezogen ist oder nicht spielt keine Rolle, denn ein Lauf wird als Lauf definiert sobald das Geschoss durch Ihn eine gewisse Flugbahn/Richtung erhält.

Ob die Zollbeamten die Einfuhr bemängelt liegt wohl an dem Dienstgruppenleiter und der Arbeitsgenauigkeit der aktuellen Schicht.

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Woddy713
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#21

05.07.2013 14:27

Mit den Läufen ist das schon so....sonst müsste man ja bei jedem der ein Stück Stahlrohr kauft davon ausgehen, das es sich um Waffenbastler handelt oder sehe ich das jetzt falsch????

Sonst wären Rohrleger ja immer Potentielle Waffenbauer ^^

Ein Paintballlauf der nicht beim Markierer bei liegt ist ein Alurohr. Wenn du ihn in den Waffenkoffer legst ist es ein Lauf und somit ein Bestandteil der Waffe!

So würde ich das jedenfalls sehen und so wird es auch nach meiner Meinung bei den Videos von Paint Supply bzw. IB beschrieben.

Sonst wäre ja auch der erwerb von Laufsets und anderen Läufen oder backs verboten.

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subtraxx
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#22

05.07.2013 15:05

Es hat nix mit beiliegen zu tun... dein von dir bezeichnetes Alurohr hat ja auch ein Gewinde und wurde dafür gefertigt um es an der Waffe anzubringen. Ein Alustück ist es nur wenn du dein Gewinde, Laufbohrung etc. selbst aus einem Rohstück anfertigst. Und das als nicht Büchsenmacher Waffenteile herstellen ist soweit ich weiß auch nicht ganz legal. Es ist rein rechtlich gesehen ein Waffenteil. Es gibt aber genug Beschlüsse von Ordnungsämtern, dass Paintball Läufe bedenkenlos importiert werden können ohne weitere Formulare etc.
1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.
Da ist die Definition. Da du vorhin auch in den Raum warfst alles einzeln zu Importieren und selbst zusammen zu bauen.....
1.3.5
als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;


Aber das Griffstück ist ein ganz anderes Kaliber, denn es fasst den Abzug etc. Und durch Veränderung an Griffstücken kann man die Waffe zur Vollautomatik umrüsten. So ist es auch im Waffenrecht definiert.
Wie gesagt so steht es im Gesetz und was aktuell gemacht wird und wie die Händler an Ihre Ware kommen ist ne andere Sache.

ein Beispiel ist z.B. PHQ Paintball in Pfreimd. Dort hat der Chef eine Waffenhandels-Lizenz
So denke ich auch wird es bei den Importeuren im Paintballsport sein. Da wird einer seine Waffenhandels-Lizenz haben und kriegt somit die Waffenteile einfacher Importiert als Privatmenschen.

Und wenn man nun Korinten kackt ist auch die Verwendung von anderen Läufen oder Laufsets verboten, da du die Waffe veränderst und sie somit vom Muster abweicht und du dann eine Einzelabnahme bräuchtest 160€ ca Formular und PTB Kosten.

Letzendlich kann dir das alles auch nur das Zuständige Amt bestätigen. Und da wir hier alle vermutlich nicht beim PTB arbeiten ist auch jegliche Diskussion Überflüssig.

Um Back to Topic zu kommen ist es am besten wenn man bei der zuständigen behörde nachfragt und sich das ganze schriftlich genehmigen lässt und die Unterlagen im Gearbag mitführt.
Wenn so ein tolles :fzeichen: wegen einer Veränderung erlischt und man gerät mal an den Falschen, der dies prüft hast du ein waffenrechtliches großes Problem.

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Laprada
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#23

05.07.2013 19:12

Welches Amt müsste man denn für die Einführung eines Frames kontaktieren?

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#24

05.07.2013 20:56

Wende dich einfach an dein Ordnungsamt deines Landkreises. Die haben ne Behörde für Waffen.
Die können dir dann auch alle nötigen Formulare aushändigen oder weitere Kontaktadressen herausgeben.

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