Waffenrecht/Paintball
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Waffenrecht/Paintball
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Paintball
An und für sich eine Wunderbare sache finde ich, allerdings verstehe ich einen satz nicht.
"Die Teilnahme am Paintballsport soll ab 16 Jahren möglich sein mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb und Besitz eines eigenen Markierers soll nach wie vor ab 18 Jahren möglich sein."
Wie soll er dann Spielen wenn er einen Markierer weder kaufen noch Besitzen darf?
Eure Meinungen zu dem Entwurf?
An und für sich eine Wunderbare sache finde ich, allerdings verstehe ich einen satz nicht.
"Die Teilnahme am Paintballsport soll ab 16 Jahren möglich sein mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb und Besitz eines eigenen Markierers soll nach wie vor ab 18 Jahren möglich sein."
Wie soll er dann Spielen wenn er einen Markierer weder kaufen noch Besitzen darf?
Eure Meinungen zu dem Entwurf?
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- Chewy
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Der Verleiher ist in dem Moment dann der Eigentümer und der 16 Jähriger Besitzer, ist ja dann eigentlich wieder nicht möglich?!
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- eggi87
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Einfach gesprochen:
Eigentum : Dat Dingen gehört Dir und Du hälst es in der Hand.
Besitz: Du hälst nur ein Dingen in der Hand.
Viel Spaß damit ;-)
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- Alter Sack
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Richtig Butch, und genau das macht ja stutzig.
Der Entwurf sieht eine Erlaubnis ab 16 vor, aber den Besitz des Markierers erst ab 18.
Also kann ein 16 Jähriger weiterhin nicht spielen, weil er sobald er nen Markierer hält, in den Besitz des selbigen gekommen ist, was aber erst ab 18 erlaubt ist. Macht die Änderung also von sich aus hinfällig.
Ich würde mal behaupten, da hat sich der entsprechende Verfasser der Piraten noch nicht mit Eigentum und Besitz auseinandergesetzt.
Ob er am Ende selber evtl. noch gar nicht volljährig sein sollte?
Der Entwurf sieht eine Erlaubnis ab 16 vor, aber den Besitz des Markierers erst ab 18.
Also kann ein 16 Jähriger weiterhin nicht spielen, weil er sobald er nen Markierer hält, in den Besitz des selbigen gekommen ist, was aber erst ab 18 erlaubt ist. Macht die Änderung also von sich aus hinfällig.
Ich würde mal behaupten, da hat sich der entsprechende Verfasser der Piraten noch nicht mit Eigentum und Besitz auseinandergesetzt.
Ob er am Ende selber evtl. noch gar nicht volljährig sein sollte?
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- DeepImpact
- Semi
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Ich denk das ist das selbe wie bei Garantie und Gewährleistung, die meisten wissen das auch nicht.
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- MASCH
- Podbitch
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Hätte man sicherlich anders formulieren können, aber das gilt wohl für den gesamten Text.
Du liest nicht genau genug: "... Besitz eines EIGENEN Markierers...", das heißt einen geliehenen Marker darf der 16-jährige (vorübergehend) besitzen.Wiederverschließbar hat geschrieben:Der Verleiher ist in dem Moment dann der Eigentümer und der 16 Jähriger Besitzer, ist ja dann eigentlich wieder nicht möglich?!
Hätte man sicherlich anders formulieren können, aber das gilt wohl für den gesamten Text.
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- Doc House
- Will hier nur verkaufen
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Vorab ein bisschen Partywissen, wie bereits vorher schon ein paar mal kurz angerissen.
Eigentum und Besitz nach BGB
Eigentum= Ich habe die Rechte und Pflichten an einer Sache!
In diesem Fall: Sache= Markierer.
Besitz = Ich habe die tatsächliche (körperliche) Gewalt über die Sache!
In diesem Fall: Ich halte den Markier in meinen eigenen Händen und benutze ihn.
Merke! Ich kann unrechtmäßig den Besitz an einer Sache haben,aber niemals unrechtmäßig das Eigentum an einer Sache erwerben.
In der Erläuterung steht, dass der 16 jährige keinen eigenen Markierer besitzen darf. Die Formulierung ist aber vollkommen unnötig, da der Besitz zunächst erstmal nicht auf die Frage von Eigen oder Nicht- Eigen abzielt. Vielmehr stellt sich nur die Frage der Rechtmäßigkeit des Besitzes. Ausreichend wäre es wenn die Piraten diesen Passus....Besitz eines eigenen .... streichen würden.
Eigentum und Besitz nach BGB
Eigentum= Ich habe die Rechte und Pflichten an einer Sache!
In diesem Fall: Sache= Markierer.
Besitz = Ich habe die tatsächliche (körperliche) Gewalt über die Sache!
In diesem Fall: Ich halte den Markier in meinen eigenen Händen und benutze ihn.
Merke! Ich kann unrechtmäßig den Besitz an einer Sache haben,aber niemals unrechtmäßig das Eigentum an einer Sache erwerben.
In der Erläuterung steht, dass der 16 jährige keinen eigenen Markierer besitzen darf. Die Formulierung ist aber vollkommen unnötig, da der Besitz zunächst erstmal nicht auf die Frage von Eigen oder Nicht- Eigen abzielt. Vielmehr stellt sich nur die Frage der Rechtmäßigkeit des Besitzes. Ausreichend wäre es wenn die Piraten diesen Passus....Besitz eines eigenen .... streichen würden.
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- xPresso
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- Wohnort: Stade
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was mich mal wieder zu dem votum führt, sich nicht wegen einer lockvogelinitiative vor den piraten-karren spannen zu lassen.
ich würde mich wohler fühlen, wenn ein paar rechtsgelehrte aus der materie selbst petieren würden, wie herr b. schon angesetzt hat.
(ceterum censeo.... usw.)
ich würde mich wohler fühlen, wenn ein paar rechtsgelehrte aus der materie selbst petieren würden, wie herr b. schon angesetzt hat.
(ceterum censeo.... usw.)
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- Ichabod Crane
- Semi
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Re: Waffenrecht/Paintball
Geht nicht da die Privilegierungen (z. B. Markierer mit ab 18 etc.) immer an den gesamten UMGANG als Oberbegriff (Erwerb, Besitz, Schiessen auf befriedetem Besitztum anknüpfen. Der 16-jährige würde genauso erwerben und besitzen wie der 18-jährige. Die Piraten haben leider recht wenig AhnungWiederverschließbar hat geschrieben:http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Paintball
An und für sich eine Wunderbare sache finde ich, allerdings verstehe ich einen satz nicht.
"Die Teilnahme am Paintballsport soll ab 16 Jahren möglich sein mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb und Besitz eines eigenen Markierers soll nach wie vor ab 18 Jahren möglich sein."
Wie soll er dann Spielen wenn er einen Markierer weder kaufen noch Besitzen darf?
Eure Meinungen zu dem Entwurf?
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- xPresso
- Rookie
- Wohnort: Stade
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[quote="dirk baumann"]Die Piraten haben leider recht wenig Ahnung[/q]
eben. deshalb.
eben. deshalb.
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- Nightmare1907
- Rookie
- Wohnort: Freie und Hansestadt Hamburg
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jipp und soweit ich mich an dirks petition erinnere sind international ( millenium ) auch 11 und nicht 10 joul .. bin mir aber gerade nicht gaanz sicher
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- xPresso
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- Wohnort: Stade
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das ist aber in seinem thread schon nachdiskutiert.
letzter stand war, denke ich, daß er zurückziehen wollte und nachbessern bezüglich mündungsenergie,
letzter stand war, denke ich, daß er zurückziehen wollte und nachbessern bezüglich mündungsenergie,
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- Nightmare1907
- Rookie
- Wohnort: Freie und Hansestadt Hamburg
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ahh alles kla wie gesagt hab den gerade nicht gefunden und zum suchen war ich gelinde gesagt zu faul
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- NoMercy
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Wie ist das mit dem überlassen?
Kann ein 16 Järiger (beaufsichtigt) einen Markierer überlassen bekommen wenn er ihn bei verlassen des Spielfeldes (befriedet) wieder an die Aufsichtsperson abgeben würde?
Geht nicht da die Privilegierungen (z. B. Markierer mit Das F-Zeichen ab 18 etc.) immer an den gesamten UMGANG als Oberbegriff (Erwerb, Besitz, Schiessen auf befriedetem Besitztum anknüpfen. Der 16-jährige würde genauso erwerben und besitzen wie der 18-jährige. Die Piraten haben leider recht wenig Ahnung
Wie ist das mit dem überlassen?
Kann ein 16 Järiger (beaufsichtigt) einen Markierer überlassen bekommen wenn er ihn bei verlassen des Spielfeldes (befriedet) wieder an die Aufsichtsperson abgeben würde?
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- Wiederverschließbar
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Fazit : Die Piraten sollten sich wohl nochmal mit dem Thema besser befassen, und den Artike ein wenig umschreiben.
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- Manii
- Rookie
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- gestrichen -
weil ich österreicher nicht daran gedacht habe, dass das bei euch waffen sind :'(
weil ich österreicher nicht daran gedacht habe, dass das bei euch waffen sind :'(
Zuletzt geändert von Manii am 18.06.2012 17:07, insgesamt 2-mal geändert.
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- Ichabod Crane
- Semi
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Unsinn - im deutschen Waffenrecht haben diese Begriff einen anderen Bedeutungsgehalt. Privatrechtliche Definitionen interessieren nicht
Manii hat geschrieben:jungs, jungs..
wer von besitz und eigentum keine ahnung hat, solls lassen, unwahrheiten zu verbreiten.
eigentum: rechtmäßig erworben und jetzt hat er es (auch eine vermietete wohnung).
besitz: er hats in seinen griffel und der eigentümer hat keinen direkten zugriff darauf
innehabung: jemand hat etwas, erkennt aber den besitzanspruch eines anderen an. das heißt er hat nicht im sinn, das "ding" zu behalten.
die 16 jährigen sind dann innehaber, nicht besitzer.
Unsinn - im deutschen Waffenrecht haben diese Begriff einen anderen Bedeutungsgehalt. Privatrechtliche Definitionen interessieren nicht
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- Manii
- Rookie
- Alter Sack
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Es spielt keine Rolle wie er in den Besitz gelangt, bzw wo oder wie lange!
Und die Sache mit dem Besitz ist oben schon geklärt worden.
Nein, da er ja durch die Überlassung in den Besitz gelangt.NoMercy hat geschrieben: Wie ist das mit dem überlassen?
Kann ein 16 Järiger (beaufsichtigt) einen Markierer überlassen bekommen wenn er ihn bei verlassen des Spielfeldes (befriedet) wieder an die Aufsichtsperson abgeben würde?
Es spielt keine Rolle wie er in den Besitz gelangt, bzw wo oder wie lange!
Und die Sache mit dem Besitz ist oben schon geklärt worden.
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- Nowo87
- Will hier nur verkaufen
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Im Schützenhaus dürfen auch Minderjährige schießen.. Und war nicht nur Luftgewehr ...Alter Sack hat geschrieben:Nein, da er ja durch die Überlassung in den Besitz gelangt.NoMercy hat geschrieben: Wie ist das mit dem überlassen?
Kann ein 16 Järiger (beaufsichtigt) einen Markierer überlassen bekommen wenn er ihn bei verlassen des Spielfeldes (befriedet) wieder an die Aufsichtsperson abgeben würde?
Es spielt keine Rolle wie er in den Besitz gelangt, bzw wo oder wie lange!
Und die Sache mit dem Besitz ist oben schon geklärt worden.
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- mir3k
- X-Baller
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Ja...blablabla.......aber auch nur, wenn der Waffeninhaber direkt dabeisteht und unmittelbar auf die Waffe zugreifen kann, damit nix passiert.
Ist bei PB ja kein Problem, da läuft Papa dann hinter Sohnemann hinterher......
Ist bei PB ja kein Problem, da läuft Papa dann hinter Sohnemann hinterher......
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- nightkast
- Mugger
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- Wohnort: Hessen
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Bei Druckluftwaffen, bzw. im Schießsport ist das, soweit ich weiss, anders geregelt. Da dürfen Kinder schon ab 12, bzw. 10 Jahren rumballern.
Paintballmarkierer sind eben leider keine Sportgeräte und Paintball offiziell in Deutschland kein Schießsport.
Paintballmarkierer sind eben leider keine Sportgeräte und Paintball offiziell in Deutschland kein Schießsport.
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