Artikel/Links über Paintball (kein Chat)
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8:00 Uhr Paintball wird angeblich doch nicht verboten
Das geplante Verbot von Paintball und anderen Jagd-Spielen kommt angeblich doch nicht. Die "Berliner Zeitung" berichtet, dass sich innerhalb von CDU/CSU und SPD jetzt Widerstand regt gegen diesen Teil des verschärften Waffenrechts. Die Einzelheiten:
Das geplante Verbot sorgte in den vergangen Wochen nicht nur bei Paintball-Fans für Unverständnis. Ob sich durch ein Verbot mögliche Amokläufe verhindern lassen ist fraglich, und an den Schieß-Spielen hängen hunderte Arbeitsplätze. Auch die Polizeigewerkschaft zeigte sich von dem Plan wenig begeistert, Paintball-Spieler in die Illegalität und entlegene Waldstücke zu drängen. Die Polizei sei personell nicht in der Lage, das zu kontrollieren.
Glaubt man der "Berliner Zeitung" sind die Bedenken jetzt auch bei der Politik angekommen. Das Verbot werde wieder aus dem Gesetzentwurf genommen - möglicherweise würden aber die Altersgrenzen für Paintball oder Laserdom angehoben
Einslive
http://www.einslive.de/nachrichten/einz ... 2009-05-14
Das geplante Verbot von Paintball und anderen Jagd-Spielen kommt angeblich doch nicht. Die "Berliner Zeitung" berichtet, dass sich innerhalb von CDU/CSU und SPD jetzt Widerstand regt gegen diesen Teil des verschärften Waffenrechts. Die Einzelheiten:
Das geplante Verbot sorgte in den vergangen Wochen nicht nur bei Paintball-Fans für Unverständnis. Ob sich durch ein Verbot mögliche Amokläufe verhindern lassen ist fraglich, und an den Schieß-Spielen hängen hunderte Arbeitsplätze. Auch die Polizeigewerkschaft zeigte sich von dem Plan wenig begeistert, Paintball-Spieler in die Illegalität und entlegene Waldstücke zu drängen. Die Polizei sei personell nicht in der Lage, das zu kontrollieren.
Glaubt man der "Berliner Zeitung" sind die Bedenken jetzt auch bei der Politik angekommen. Das Verbot werde wieder aus dem Gesetzentwurf genommen - möglicherweise würden aber die Altersgrenzen für Paintball oder Laserdom angehoben
Einslive
http://www.einslive.de/nachrichten/einz ... 2009-05-14
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ebenfalls im kölner stadtanzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1238966934404.shtml
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http://www.einslive.de/nachrichten/einz ... /index.jsp
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
8:00 Uhr Paintball wird angeblich doch nicht verboten
Das geplante Verbot von Paintball und anderen Jagd-Spielen kommt angeblich doch nicht. Die "Berliner Zeitung" berichtet, dass sich innerhalb von CDU/CSU und SPD jetzt Widerstand regt gegen diesen Teil des verschärften Waffenrechts. Die Einzelheiten:
Das geplante Verbot sorgte in den vergangen Wochen nicht nur bei Paintball-Fans für Unverständnis. Ob sich durch ein Verbot mögliche Amokläufe verhindern lassen ist fraglich, und an den Schieß-Spielen hängen hunderte Arbeitsplätze. Auch die Polizeigewerkschaft zeigte sich von dem Plan wenig begeistert, Paintball-Spieler in die Illegalität und entlegene Waldstücke zu drängen. Die Polizei sei personell nicht in der Lage, das zu kontrollieren.
Glaubt man der "Berliner Zeitung" sind die Bedenken jetzt auch bei der Politik angekommen. Das Verbot werde wieder aus dem Gesetzentwurf genommen - möglicherweise würden aber die Altersgrenzen für Paintball oder Laserdom angehoben.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
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SPON: WAFFENRECHT: Koalition zieht Paintball-Verbotsplan zurück
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 96,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 96,00.html
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...was uns 2003 sehr viel Zeit und Mühe gekostet hat unsere Halle legal betreiben zu dürfen, lassen wir uns natürlich nicht so einfach kaputt machen. Der Hallenbetreiber und die Mitglieder der "Sachsen Bastards" haben unzählige e-Mails,Votings etc. den entsprechenden Abgeordneten des sächs.Landtages zu gesandt.
Wir kämpfen weiter....bis zum bitteren Ende!!!
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Aol News heute:
Koalition will Paintball nun doch nicht verbieten
dpa Das von der Koalition geplante Verbot von Paintball-Spielen wird im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts nun offenbar doch nicht umgesetzt. In den Fraktionen von Union und SPD regt sich Widerstand gegen das Vorhaben. Bei Spielen wie Paintball wird das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert.
Bei der geplanten Änderung des Waffenrechts will die große Koalition vorerst auf ein Verbot von Jagdspielen wie Paintball verzichten.
"Ein Verbot wird es jetzt nicht geben", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und bestätigte damit einen Bericht der "Berliner Zeitung".
Es solle aber ein Prüfungsprozess eingeleitet werden, bei dem Gutachten eingeholt und mögliche Gesetzesänderungen aufgezeigt werden sollten.Denkbar seien etwa Altersbeschränkungen und Regelungen bezüglich "der Art des Outfits" bei dem Kampfspiel.
Die Innenexperten der großen Koalition hatten sich mit dem Bundesinnenministerium auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt.
Neben einer schärferen Kontrolle von zu Hause aufbewahrten Schusswaffen sollten Jagdspiele wie Paintball künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sind die Kommunen derzeit nicht in der Lage, die von der Koalition beschlossenen schärferen Kontrollen von Waffenbesitzern umzusetzen.
"Die zuständigen Behörden müssen deutlich aufgestockt werden, um eine effektive Kontrolle von Sportschützen und Jägern zu gewährleisten", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Mit dem heutigen Personal in den Kommunen sei das nicht zu schaffen.
Das geplante Verbot von Paintball-Spielen wird im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts offenbar doch nicht umgesetzt.
In den Bundestags-Fraktionen von Union und SPD rege sich Widerstand gegen das Vorhaben, Spiele, in denen das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden.
Nach Informationen der Zeitung plant die Koalition inzwischen, das Verbot nicht mehr in das Gesetz aufzunehmen. Vielmehr sollten schärfere Regelungen, etwa durch höhere Altersgrenzen, geprüft werden.
Koalition will Paintball nun doch nicht verbieten
dpa Das von der Koalition geplante Verbot von Paintball-Spielen wird im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts nun offenbar doch nicht umgesetzt. In den Fraktionen von Union und SPD regt sich Widerstand gegen das Vorhaben. Bei Spielen wie Paintball wird das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert.
Bei der geplanten Änderung des Waffenrechts will die große Koalition vorerst auf ein Verbot von Jagdspielen wie Paintball verzichten.
"Ein Verbot wird es jetzt nicht geben", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und bestätigte damit einen Bericht der "Berliner Zeitung".
Es solle aber ein Prüfungsprozess eingeleitet werden, bei dem Gutachten eingeholt und mögliche Gesetzesänderungen aufgezeigt werden sollten.Denkbar seien etwa Altersbeschränkungen und Regelungen bezüglich "der Art des Outfits" bei dem Kampfspiel.
Die Innenexperten der großen Koalition hatten sich mit dem Bundesinnenministerium auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt.
Neben einer schärferen Kontrolle von zu Hause aufbewahrten Schusswaffen sollten Jagdspiele wie Paintball künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sind die Kommunen derzeit nicht in der Lage, die von der Koalition beschlossenen schärferen Kontrollen von Waffenbesitzern umzusetzen.
"Die zuständigen Behörden müssen deutlich aufgestockt werden, um eine effektive Kontrolle von Sportschützen und Jägern zu gewährleisten", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Mit dem heutigen Personal in den Kommunen sei das nicht zu schaffen.
Das geplante Verbot von Paintball-Spielen wird im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts offenbar doch nicht umgesetzt.
In den Bundestags-Fraktionen von Union und SPD rege sich Widerstand gegen das Vorhaben, Spiele, in denen das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden.
Nach Informationen der Zeitung plant die Koalition inzwischen, das Verbot nicht mehr in das Gesetz aufzunehmen. Vielmehr sollten schärfere Regelungen, etwa durch höhere Altersgrenzen, geprüft werden.
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Keine Ahnung ich warte mal ab was die Jungs vom Forum sagen !
http://pbhub.de/forum/paintballpost-487078.html#487078
http://pbhub.de/forum/paintballpost-487078.html#487078
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gerade artikel im stadtanzeiger...
http://www.ksta.de/html/artikel/1238966940551.shtml 2Paintball ist ein Anreiz zur Gewalt"
http://www.ksta.de/html/artikel/1238966940551.shtml 2Paintball ist ein Anreiz zur Gewalt"
BERND CARSTENSEN: Ein Verbot wäre durchaus im Sinne des BDK. Wir sind der Meinung, dass man solche Spiele als pures Freizeitvergnügen verbieten sollte.
Warum? Keiner der hierzulande bekannt gewordenen Amoktäter war als Paintball-Spieler aufgefallen.
CARSTENSEN: Wir erleben inzwischen in allen Bereichen der Gesellschaft viel Gewalt. Bei diesen Spielen geht es ausschließlich darum, die beste Trefferlage zu erzielen, also sein Gegenüber zu töten: Wenn man seinen Gegner ins Herz trifft, ist man gut, wenn man ihn nur ins Knie trifft, ist man nicht gut. So etwas in seiner Freizeit zu spielen, ist ein zusätzlicher Anreiz zur Gewalt, den niemand braucht......
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30337/1.html
Paintball und Quasar unter Beschuss
Elmar Liese 15.05.2009
Würde ein Verbot überhaupt standhalten?
Zwei Mannschaften, ein Spielfeld. Das Ziel: Ausschalten des Gegners (Elimination) zwecks Eroberung der Fahne (Capture the flag) oder einfach nur das Sammeln von Punkten (Retro Zed). Das Mittel: mit Lebensmittelfarbe gefüllte Gelatinekugeln (Kal. 68 =17 mm) oder ein gebündelter Lichtstrahl.
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Die Organisation von Paintball- und Laserdrome-Veranstaltungen ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie fällt in den Rahmen der Unterhaltungsspiele, vielleicht auch Sport, allerdings ohne erlaubnispflichtig zu sein. Insofern genügt die [extern] Anzeige des Gewerbes. Welche Folgen also hätte ein gesetzliches Verbot derartiger Veranstaltungen für die Betreiber? Faktisch würde das Verbot zum Berufsverbot führen. Eine Ausübung des Betriebs wäre damit unmöglich. Die Anzeige? Zwecklos. Die Verfassungsbeschwerde? Vorprogrammiert.[1]
Die Berufsfreiheit …
Die [extern] Freiheit des Berufs ist im Grundgesetz verankert. Derart krasse Eingriffe in dieses Grundrecht muss der Gesetzgeber begründen. Er tut das in der Regel mittels seiner Motive. Und diese würden hier nach den Plänen der Arbeitsgruppe zu den waffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden zu einer Strafbarkeit aller am Spiel Beteiligten führen. Aber wenn diese Motive behaupten, diese Spiele seien "sittenwidrig"([extern] SPD-MdB Dieter Wiefelspütz) und "menschenverachtend" ([extern] CDU-MdB Reinhard Grindel), ist die Veranstaltung von Paintball/Quasar dann überhaupt ein "erlaubter" Beruf?
Diese fast schon historische Problematik um den Berufsbegriff hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) reanimiert[2]. Der aktuelle Maßstab des 1. Senats ist die Sozial- und (!) Gemeinschaftsschädlichkeit einer Tätigkeit. Der Leser (und der Jurist) fragt sich zurecht: Was ist das? Man könnte meinen, unschädlich sei das, was an anderer Stelle erlaubt sei. Das Gericht erlaubt zum Glück auch den grenzüberschreitenden Blick, womit eine andere Stelle auch das EU-Ausland ist und dort ist beispielsweise Paintball auch über die hier geltenden Altersgrenzen hinweg weit verbreitet. Den Schutz des Grundgesetzes können die Betreiber damit für sich in Anspruch nehmen.
… und deren Verknappung
Das hindert aber natürlich das Verbot nicht. In seiner Rechtfertigung dafür ist der Gesetzgeber allerdings nicht völlig frei. Hierzu dienen Güter, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des Einzelnen eingeräumt werden muss. Gemeint sind also Güter (Rechte) anderer. Die angekündigten Verbotsmotive, derartige Spiele verharmlosen Gewalt, setzten die Hemmschwelle herunter und seien sittenwidrig, sind damit nicht neu, vergleicht man sie mit der [extern] Bundesratsinitiative bereits aus dem Jahr 1997 ("menschenverachtende Spiele"). Dort wurde additiv postuliert, "derartige Spielformen widersprechen der Werteordnung unserer Gesellschaft". Reicht das als Rechtfertigung für ein Berufsverbot aus?
Ein etwaiger Gesetzesentwurf würde sich an den [extern] Gesetzesentwurf zum Vierten Änderungsgesetz des Sprengstoffgesetzes koppeln. Aufgrund der nicht unbedingten thematischen Nähe dazu wäre die Erwähnung weiterer Motive wohl nicht zu erwarten. Wir haben es also mit dem Sittengesetz und der Menschenwürde zu tun. Die Beschäftigung damit ist wichtig, aber undankbar. Aus diesem Grund stelle ich die Frage, ob es sich dabei um Güter im oben beschriebenen Sinn handelt, und die Antwort darauf zunächst zurück. Denn es gibt noch eine andere Voraussetzung, die das BVerfG als für die Rechtfertigung des Eingriffs in die Wahl des Berufs postulierte: das Gefahrenmoment.
Dem mit der Berufswahl kollidierenden Recht muss eine nachweisbare oder höchstwahrscheinliche Gefahr drohen. Anders ausgedrückt: die Spiele müssten nachweisbar oder höchstwahrscheinlich gefährlich sein. Ersichtlich fehlt dazu bislang jeder Hinweis. Entbindet dieses Zwischenergebnis nun von der Antwort auf die oben gestellte Frage? Aus zwei Gründen ist das nicht der Fall. Erstens hält sich das BVerfG nicht immer an seine eigenen Vorgaben. So wurde gerade in den letzten Urteilen zum Glücksspiel auf das Gefahrenmoment verzichtet[3]. Zugleich, und damit zweitens, wurde die Qualität des Rechtfertigungsmaßstabs heruntergelevelt. D.h. die Qualität der den Eingriff rechtfertigenden Rechte muss nicht mehr überragend sein. Ob sich das nun verallgemeinern lässt oder speziell bleibt, muss hier offen bleiben. Die sich daraus ergebende Möglichkeit ist aber die, dass Eingriffe in die Berufswahl nun einfacher geworden sind.
Eine Erörterung der deutschen Sittengesetze und der Menschenwürde kann und soll dieser Artikel nicht leisten. Ich unterstelle daher an dieser Stelle einfach die Qualität beider Begrifflichkeiten als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut.[4] Insofern würde also unter Umständen alles vom Gefahrenpotential beider Spielarten abhängen. Ein unbefriedigendes Ergebnis.
Ausblick
Aber es gibt Licht am Horizont: Die aktuelle [extern] Verunsicherung hinsichtlich des Erfordernisses eines gesetzlichen Verbots (siehe: [extern] Koalition lässt Paintball-Verbot vorerst fallen) zollt einem starken verfassungsrechtlichen Prinzip Respekt, nämlich dem, dass ein Berufsverbot natürlich immer Ultima Ratio sein muss.
Es wird eher ein Zufall sein, aber am Regelwerk für Paintball drehen zu wollen, ist deutlich simpler. Dann passt auch wieder der im Glücksspiel entwickelte Maßstab des BVerfG, was allerdings ein weiterer Zufall ist. Und ob dieses Vorhaben praktikabel wäre, ist sehr fraglich. Ein Verbot wäre schnell aus älteren Gesetzesentwürfen kopierbar. Eingriffe in die Regelwerke der Spiele hingegen ließen sich in dieser Legislaturperiode kaum noch realisieren. Und wer will schon behaupten, ob die Camouflage den Unterschied ausmacht?
[extern] Elmar Liese ist Rechtsanwalt in Berlin
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http://portal.gmx.net/de/themen/nachric ... Mbp2o.html
Deutschland
15.05.2009
Viel Protestpost wegen Paintball-Verbot
Wegen des geplanten Verbots von Jagdspielen wie Paintball haben die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag laut einem Zeitungsbericht viele Protestbriefe und E-Mails erhalten.
"Ich habe allein rund 300 bekommen", sagte die SPD-Innenpolitikerin Gabriele Fograscher der "Welt". "Für das Paintball-Verbot fehlt derzeit die Mehrheit in unserer Fraktion."
Beim CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel gingen demnach rund 250 Protestschreiben ein, bei seinem CSU-Kollegen Hans-Peter Uhl rund 1200.
Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass die große Koalition auf das Paintball-Verbot vorerst verzichten will. Sie will erst prüfen, welche Gesetzesänderungen in diesem Bereich sinnvoll wären. Die Interessensvereinigung "Forum Pro Paintballsport" begrüßte die Entwicklung. Paintball sei ein "moderner, zukunftsorientierter Mannschaftssport".
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© AFP
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Hatten wir schon...sry.
http://portal.gmx.net/de/themen/nachric ... Mbp2o.html"Ich habe allein rund 300 bekommen", sagte die SPD-Innenpolitikerin Gabriele Fograscher der "Welt". "Für das Paintball-Verbot fehlt derzeit die Mehrheit in unserer Fraktion."
Beim CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel gingen demnach rund 250 Protestschreiben ein, bei seinem CSU-Kollegen Hans-Peter Uhl rund 1200.
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Hatten wir schon...sry.
Zuletzt geändert von sh0rt am 15.05.2009 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
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