Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Waffengesetzes auf Basis der Beschlussempfehlung
des Innenausschusses in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009
beschlossen; der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und die Anträge der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wurden abgelehnt.
Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bundestages
können über das Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt
werden.
Da die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts keine Verbote
von Spielen vorsehen, wurde den in der Petition erhobenen Forderungen entsprochen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Oder hab ichs nun falsch verstanden?
Bin kein Polotischer Mensch
Kein Spieleverbot liebe Painter
- XcLI0
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- angel olaf
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- Minitusse
- Semi
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Unter Bundestag.de kann man sich nen ganzen Tag aufhalten und hat deine Bezugsquelle immer noch nciht gefunden...
Aber ja - wir dürfen weiterhin spielen.
Aber war das nicht schon letztes Jahr klar??
Re: Kein Spieleverbot liebe Painter
Wenn du deine Quelle noch etwas präzisieren könntest, könnte dir sicherlich jemand sagen, ob du "das" falsch oder richtig verstanden hast...XcLI0 hat geschrieben: Oder hab ichs nun falsch verstanden?
Bin kein Polotischer Mensch
Unter Bundestag.de kann man sich nen ganzen Tag aufhalten und hat deine Bezugsquelle immer noch nciht gefunden...
Aber ja - wir dürfen weiterhin spielen.
Aber war das nicht schon letztes Jahr klar??
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- XcLI0
- Paints
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Quelle ist:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ition=4145
Einfach auf begründung klicken dort steht dieser Text in der PDF datei.
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ition=4145
Einfach auf begründung klicken dort steht dieser Text in der PDF datei.
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- Minitusse
- Semi
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Das heißt soviel, wie dass die sich da oben jetzt endlich mal der Petition gewidmet haben und feststellen mussten - "ups, dem haben wir ja schon entsprochen - wieso besprechen wir das ganze überhaupt noch in dieser komischen Sitzung... lasst uns die Petition abschließen - die haben ja ihr Recht schon bekommen"
Ist eigentlich nix neues - nur der Abschluss der Petition der der Form halber noch gemacht worden ist.
Ist eigentlich nix neues - nur der Abschluss der Petition der der Form halber noch gemacht worden ist.
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- Tekstyler
- Podbitch
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also du hast das völlig richtig gelesen.
Hier der Link zur PDF wo es ausführlich drinnsteht!!!
https://epetitionen.bundestag.de/files/0365.pdf
Hier der Link zur PDF wo es ausführlich drinnsteht!!!
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- Preyer
- Rookie
- Wohnort: Kompressorraum
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direkt mal ausgedruckt , damit die leute was zu lesen bekommen
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- EviL
- Podbitch
- Wohnort: West-Berlin
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Paintball: Verstößt nicht gegen Menschenwürde
Rechtsgebiet: Sportrecht
Rechtstipp vom 23.02.2010
Die Spiele Paintball und Reball verstoßen nicht gegen die Menschenwürde. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen mit zwei Urteilen entschieden hat, gilt dies zumindest für die zur Genehmigung gestellte Variante. Das OVG tritt damit der Auffassung der beklagten Behörden entgegen. Diese meinten, die Spieler machten sich beim Paint- beziehungsweise Reball wechselseitig zum bloßen «Objekt».
Paintball ist ein Mannschaftsspiel, bei dem Gegenspieler mit Hilfe von Gasdruckwaffen, die mit Farbmunition geladen sind, markiert werden. Wer getroffen wird, muss das Spielfeld verlassen. Das Spiel ist zu Ende, wenn eine Mannschaft die an der gegnerischen Startposition befindliche Flagge gerissen und zur eigenen Startposition gebracht oder einen an der gegnerischen Startposition befindlichen Buzzer betätigt hat. Die «Reball»-Spielregeln sind dieselben. Allerdings werden statt der Farbkugeln wieder verwendbare Kautschukkugeln verwendet.
Das OVG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteile vom 18.02.2010, 1 LC 244/07 und 1 LB 85/08
Rechtsgebiet: Sportrecht
Rechtstipp vom 23.02.2010
Die Spiele Paintball und Reball verstoßen nicht gegen die Menschenwürde. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen mit zwei Urteilen entschieden hat, gilt dies zumindest für die zur Genehmigung gestellte Variante. Das OVG tritt damit der Auffassung der beklagten Behörden entgegen. Diese meinten, die Spieler machten sich beim Paint- beziehungsweise Reball wechselseitig zum bloßen «Objekt».
Paintball ist ein Mannschaftsspiel, bei dem Gegenspieler mit Hilfe von Gasdruckwaffen, die mit Farbmunition geladen sind, markiert werden. Wer getroffen wird, muss das Spielfeld verlassen. Das Spiel ist zu Ende, wenn eine Mannschaft die an der gegnerischen Startposition befindliche Flagge gerissen und zur eigenen Startposition gebracht oder einen an der gegnerischen Startposition befindlichen Buzzer betätigt hat. Die «Reball»-Spielregeln sind dieselben. Allerdings werden statt der Farbkugeln wieder verwendbare Kautschukkugeln verwendet.
Das OVG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteile vom 18.02.2010, 1 LC 244/07 und 1 LB 85/08
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- Minitusse
- Semi
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Ihr verwechselt hier gerade was.
Die Petition, von der oben gesprochen worden ist, ist abgeschlossen worden, weil die das formhalber so machen müssen. Diese ganze Geschichte ist eigentlich schon lange vom Tisch - wurde vom Petitionsausschuss jedoch noch nicht schriftlich begründet.
Das was EviL hier schreibt, bezieht sich auf ein ganz anderes Urteil.
Siehe: http://pbhub.de/forum/viewtopic.php?t=45953
Dieses Urteil ist zukunftsweisend für unseren Sport - hat aber mit der Petition rein gar nichts zu tun.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuh...
Die Petition, von der oben gesprochen worden ist, ist abgeschlossen worden, weil die das formhalber so machen müssen. Diese ganze Geschichte ist eigentlich schon lange vom Tisch - wurde vom Petitionsausschuss jedoch noch nicht schriftlich begründet.
Das was EviL hier schreibt, bezieht sich auf ein ganz anderes Urteil.
Siehe: http://pbhub.de/forum/viewtopic.php?t=45953
Dieses Urteil ist zukunftsweisend für unseren Sport - hat aber mit der Petition rein gar nichts zu tun.
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- EviL
- Podbitch
- Wohnort: West-Berlin
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ja das ist mir schon kla aber beides dient der gleichen sache ok!
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